Über mein Unternehmen
PFLASTERBAU Siegfried Brzezinski
Garten, – Landschafts, – Zaun – und Brunnenbau
Mein Pflasterbau-Meisterbetrieb ist ein zulassungspflichtiges Handwerk, eingetragen in die Handwerksrolle der Handwerkskammer. Grundsätzlich wird in die Handwerksrolle nur eingetragen, wer in dem zu betreibenden Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat – ein großer Befähigungsnachweis.
Wer, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein, ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betreibt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € belegt werden (§ 117 HwO).
Der Gesetzgeber bezweckt mit der Zulassungspflicht für das Handwerk die Abwehr von Gefahren für Gesundheit oder Leben Dritter durch unsachgemäße Handwerksausübung. Für derart „gefahrgeneigte Tätigkeiten“ soll sichergestellt sein, dass sie nur von Personen mit entsprechenden Qualifikations-Nachweisen selbständig im stehenden Gewerbe ausgeübt werden. In diesen Bereichen soll der Kunde besonders geschützt und nicht allein auf Schadensersatz und Mängelbeseitigung verwiesen werden.
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